Die thermische Sanierung von Bestandsimmobilien ist einer der besten Wege, um nachhaltig Energiekosten zu senken, und stellt einen wesentlichen Schritt für Österreichs Klimaneutralität 2040 dar. Bei diesen Sanierungen geht es beispielsweise um die Dämmung von Außenwänden, Dachböden, Kellerdecken oder den Tausch von Fenstern und Außentüren. Deshalb führt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) mit dem „Sanierungscheck für Private 2023/24“ die umfangreiche Förderinitiative für thermische Gebäudesanierungen von Privatpersonen fort.
In unserem Ratgeber und übersichtlichen Infografik erfahren Sie, wer diese Förderung für die thermische Sanierung beantragen kann, welche Maßnahmen bzw. Kosten einer thermischen Sanierung förderbar sind und in welchem Umfang. Im Rahmen unserer Beratung für Häuslbauer und private Saniererinnen und Sanierer stehen wir Ihnen in unseren Baumärkten in Österreich gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung.
Fördermittel können Privatpersonen erhalten, bei denen eines der folgenden Besitzverhältnisse hinsichtlich eines Ein- und Zweifamilien- oder Reihenhauses bestehen:
Für eine Förderung für die thermische Sanierung muss die Immobilie mindestens 15 Jahre alt sein. Hier zählt das Datum der Baubewilligung.
Bei Einzelbauteilsanierungen werden Maßnahmen gefördert, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren.
Förderungsfähige Maßnahmen bei Einzelbauteilsanierungen | Förderungsbedingungen |
Außenwand |
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Oberste Geschossdecke / Dach |
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Unterste Geschossdecke |
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Fenster |
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Bei einer umfassenden thermischen Sanierung ist es für die Förderung entscheidend, dass das Gebäude mindestens 20 Jahre alt ist und die Sanierung so erfolgt, dass:
Förderungsfähige Maßnahmen bei umfassenden Sanierungen sowie Teilsanierung 40 % | Förderungsbedingungen |
Teilsanierung 40 % |
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Umfassende Sanierung guter Standard |
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Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard |
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Achtung: Es werden ausschließlich thermische Sanierungsmaßnahmen gefördert, die ab dem 01.01.2023 realisiert wurden.
Um bei denkmalgeschützten Gebäuden eine Förderung für die thermische Sanierung zu erhalten, muss der Heizwärmebedarf (spez. HWBRef,RK) durch die umgesetzten Maßnahmen um mindestens 25 % reduziert werden. Die maximale Förderung beträgt in diesem Fall 14.000 Euro bzw. maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten der thermischen Sanierung.
Einzelbauteilsanierung:
Bei der Förderung der Kosten thermischer Einzelbauteil-Sanierungsmaßnahmen erfolgt die Beantragung in zwei Schritten:
Umfassende Sanierungen oder Teilsanierung:
Die Förderung der Kosten umfassender thermischer Sanierungen oder Teilsanierungen wird in einem einzelnen Schritt ebenfalls über www.meinefoerderung.at beantragt. Hierbei müssen konkrete Projektdaten zu Gebäude und Investitionskosten unmittelbar mitgeliefert werden.
Für die Registrierung sind folgende Daten erforderlich: Informationen zum/zur AntragstellerIn, einschließlich Vorname, Nachname und Geburtsdatum, die Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), sowie eine E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation und eine Telefonnummer. Zusätzlich werden Angaben zur Einzelbauteilsanierung wie Art der Maßnahmen und deren Kosten benötigt.
Für die Antragstellung müssen die folgenden Unterlagen in elektronischer Form bereitgestellt werden, da sie für den Online-Antrag notwendig sind. Formularvorlagen sind auf der Webseite des Sanierungsbonus verfügbar:
¹max. 10 Jahre alt; Seiten 1-3 ausreichend
Einzelbauteilsanierung:
Ja, die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen. Die Einzelbauteilsanierung muss zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein. Es werden Leistungen und Lieferungen gefördert, die ab dem 01.01.2023 erbracht wurden.
Umfassende Sanierungen und Teilsanierungen (40% Förderung):
Ja, für Anträge im Jahr 2023 müssen die geförderten Maßnahmen zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.09.2025 durchgeführt werden. Für Anträge im Jahr 2024 gilt der Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.09.2026. Bei bereits abgeschlossenen Projekten muss die Endabrechnung nach der positiven Beurteilung und Genehmigung durch das Bundesministerium eingereicht werden.
Ja, als Beginn der förderfähigen Maßnahmen gilt der Liefer- bzw. Baubeginn, der frühestens am 01.01.2023 liegen darf. Dies gilt allerdings nicht für betrieblich eingereichte Anträge oder Anträge im Rahmen des mehrgeschossigen Wohnbaus, bei denen das Datum der Antragstellung als Stichtag zählt.
Je nach Sanierungsart werden im Rahmen des „Sanierungscheck für Private 2023/24“ Förderungen zwischen 9.000 und 42.000 Euro gewährt. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden.
Förderungsfähige Maßnahme | Maximale Förderung für thermische Sanierung |
Einzelbauteilsanierung (Förderung maximal einer Maßnahme) | 9.000 Euro |
Teilsanierung 40 % | 18.000 Euro |
Umfassende Sanierung guter Standard | 27.000 Euro |
Umfassende Sanierung klimaaktiv | 42.000 Euro |
Die Förderung der thermischen Sanierung ist auf 50 % der Kosten begrenzt. Weitere Details sind auf der offiziellen Webseite unter www.sanierungsscheck23.at/efh zu finden.
Gefördert werden die Kosten für Material, Planung und Montage. Achtung: Kann für eine Sanierungsmaßnahme keine Montagerechnung von befähigten Fachkräften vorgelegt werden, können die Kosten dafür nicht gefördert werden.
In den einzelnen Bundesländern gibt es zusätzliche Landesförderungen. Diese ergänzen diese Bundesförderung und sind zwar ähnlich, aber teilweise im Detail unterschiedlich gestaltet.
Grundsätzlich ändern sich Förderprogramme und ihre Voraussetzungen von Jahr zu Jahr. Die genauen Förderbedingungen sollten vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen geprüft werden.
Für die Jahre 2023 und 2024 hat der österreichische Staat den Sanierungscheck neu aufgelegt und die Förderung für thermische Sanierungen sowie die geförderten Maßnahmen ausgeweitet. Nachfolgend beantworten wir die häufigsten Fragen zu dem Thema.
Weitere Details sind auf der offiziellen Webseite unter www.sanierungsscheck23.at/efh zu finden.
In die Kosten einer thermischen Sanierung fließen viele Variablen ein: Vom Alter des Gebäudes über die Bauform und -struktur bis hin zu Ihren (Effizienz-)Zielen für die neue Dämmung und die dafür eingesetzten Trockenbaumaterialien. Zur Grobkalkulation kann man jedoch bei Bestandsbauten, die 20 Jahre oder älter sind, von Thermischen-Sanierungskosten pro m² Wohnfläche in Höhe von 800 bis 1.200 Euro ausgehen.
Sollen nur Teile eines Gebäudes thermisch saniert werden, kommt es vor allem darauf an, um welche Gebäudeelemente es sich handelt. So belaufen sich etwa die Kosten einer thermischen Keller-Sanierung pro m² auf 20 bis 50 Euro, während die wesentlich teurere Dachdämmung 90 bis 130 Euro pro m² ausmachen kann.